Heizen mit Solarstrom

Wärmepumpe für München

Kombinieren Sie Ihre Solaranlage mit einer effizienten Wärmepumpe. Heizen Sie klimafreundlich – zu einem guten Teil mit Ihrem eigenen Strom.

Wärmepumpen-Beratung

Inkl. Förderungsberatung

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Wärmepumpe und Photovoltaik: Wie gut passt das zusammen?

Eine Wärmepumpe ist im Einfamilienhaus meist der größte Stromverbraucher. Mit einer PV-Anlage auf dem Dach decken Sie einen Teil dieses Bedarfs selbst – vor allem für Warmwasser im Sommer und für die Heizung im Frühjahr und Herbst. So steigt der Anteil des Solarstroms, den Sie selbst nutzen, statt ihn für die Einspeisevergütung abzugeben.

Ehrlich gesagt: Den meisten Strom braucht die Wärmepumpe im Winter, wenn die PV-Anlage am wenigsten erzeugt. Eine Solaranlage in München liefert über das Jahr je nach Ausrichtung rund 900 bis 1.100 kWh pro kWp – der Großteil davon zwischen Frühjahr und Herbst. Ein Teil des Heizstroms kommt deshalb weiterhin aus dem Netz. Ein Stromspeicher verschiebt Solarstrom in den Abend, aber nicht vom Sommer in den Winter.

Wie viel PV-Leistung hilft? Mit Wärmepumpe steigt Ihr Jahresverbrauch deutlich. Es lohnt sich daher, die verfügbare Dachfläche eher voll zu nutzen, als die Anlage knapp auf den bisherigen Haushaltsstrom auszulegen. Unsere Solarpakete reichen von 5,76 bis 16,32 kWp. Ein Beispiel aus unseren Referenzen: 15,3 kWp mit 16,6-kWh-Speicher in Starnberg, kombiniert mit einer Wärmepumpe.

Wer installiert die Wärmepumpe?

Die Wärmepumpe plant und installiert unsere Schwestergesellschaft, die Bavaria Heizungstechnik GmbH, ein Meisterbetrieb für Wärmepumpen in München und Umgebung. Sie kümmert sich um die Heizungsseite: Auslegung, Montage, Inbetriebnahme, Wartung und die Abwicklung der KfW-Förderung.

Wir von Bavaria Solar übernehmen PV-Anlage, Speicher, Zählerschrank und die Anmeldung beim Netzbetreiber. Beide Gewerke stimmen wir untereinander ab, sodass Sie für das Gesamtprojekt nicht zwei Firmen koordinieren müssen.

Vorteile einer Wärmepumpe in München

Effizient heizen

Wärmepumpen nutzen Umweltwärme aus Luft, Erdreich oder Wasser und brauchen dafür Strom statt Gas oder Öl.

Ideale Kombination mit Solar

Nutzen Sie Ihren Solarstrom zum Heizen und für Warmwasser.

Staatliche Förderung

KfW-Zuschuss 458: 30 % Grundförderung plus Boni – in der Regel bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.

Klimafreundlich

Keine fossilen Brennstoffe, keine CO2-Emissionen vor Ort.

Förderung für Wärmepumpen: KfW 458 (Stand Oktober 2026)

Für den Heizungstausch in bestehenden Wohngebäuden gibt es den KfW-Zuschuss „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ (458). Seit dem 21.07.2026 gelten diese Fördersätze:

30 %

Grundförderung

für eine neue Wärmepumpe in einem bestehenden Wohngebäude

16 %

Klimageschwindigkeitsbonus

für selbstnutzende Eigentümer beim Ersatz einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung bzw. einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung; sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte

10–40 %

Einkommensbonus

für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 50.000 € (Grenzen +10.000 € mit kindergeldberechtigtem Kind unter 18)

  • Obergrenze: grundsätzlich höchstens 70 % der förderfähigen Kosten; bis zu 80 % nur für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €).
  • Förderfähige Kosten: bis 28.000 € für die erste Wohneinheit. Ab dem 01.02.2027 sinkt dieser Betrag halbjährlich um 750 €.
  • Antrag vor Vorhabenbeginn: Ihr Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthalten.
  • Ausblick: Für das 1. Quartal 2027 hat die KfW einen „Wertschöpfungsbonus“ angekündigt, der die Grundförderung von der Herkunft der Wärmepumpe abhängig machen soll. Details stehen noch aus.

Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen auf kfw.de.

§ 14a EnWG: Reduziertes Netzentgelt für Ihre Wärmepumpe

Wärmepumpen mit mehr als 4,2 kW Anschlussleistung, die seit dem 01.01.2024 in Betrieb gehen, gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der Netzbetreiber darf den Strombezug nur bei drohender Überlastung des Netzes vorübergehend begrenzen – mindestens 4,2 kW stehen weiter zur Verfügung. Im Gegenzug zahlen Sie weniger Netzentgelt:

Modul 1

Pauschale jährliche Reduzierung, deren Höhe Ihr Netzbetreiber festlegt.

Modul 2

Der Arbeitspreis des Netzentgelts sinkt um 60 %. Voraussetzung ist ein separater Zähler für die Wärmepumpe.

Modul 3

Seit April 2025 zusätzlich zu Modul 1 wählbar: zeitvariables Netzentgelt, setzt ein intelligentes Messsystem voraus.

Für Steuerungstechnik, Smart Meter Gateway und gegebenenfalls einen zweiten Zähler muss im Zählerschrank Platz sein. Ältere Anlagen erfüllen das oft nicht – mehr dazu auf unserer Seite Zählerschrank & APZ-Feld.

So läuft es ab

1

Anfrage & Beratung

Sie schildern uns Ihr Haus, Ihre Heizung und Ihren Stromverbrauch – telefonisch oder über das Formular.

2

Vor-Ort-Termin

Wir sehen uns Gebäude, Dach und Zählerschrank an und besprechen, wie PV-Anlage und Wärmepumpe zusammenspielen.

3

Angebot & Förderantrag

Sie erhalten ein Angebot für PV-Anlage und Wärmepumpe. Der KfW-Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden; Bavaria Heizungstechnik unterstützt Sie dabei.

4

Installation & Anmeldung

Bavaria Heizungstechnik installiert die Wärmepumpe, wir die PV-Anlage. Die Anmeldung als steuerbare Verbrauchseinrichtung beim Netzbetreiber übernehmen wir.

Häufige Fragen zur Wärmepumpe

Installiert Bavaria Solar die Wärmepumpe selbst?+

Die Wärmepumpe plant und installiert unsere Schwestergesellschaft Bavaria Heizungstechnik GmbH, ein Meisterbetrieb für Wärmepumpen. Bavaria Solar übernimmt PV-Anlage, Speicher, Zählerschrank und die Anmeldung beim Netzbetreiber. Beide Gewerke werden abgestimmt geplant.

Lohnt sich eine Wärmepumpe mit Photovoltaik?+

Die Kombination erhöht den Anteil Ihres selbst genutzten Solarstroms, weil die Wärmepumpe ein großer Stromverbraucher im Haus ist. Am meisten Solarstrom nutzt sie für Warmwasser im Sommer und für die Heizung in der Übergangszeit. Im Winter, wenn sie am meisten Strom braucht, kommt der größte Teil weiterhin aus dem Netz.

Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe (Stand Oktober 2026)?+

Die KfW fördert den Heizungstausch in bestehenden Wohngebäuden mit dem Zuschuss 458: 30 % Grundförderung, dazu für selbstnutzende Eigentümer ein Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % und je nach Einkommen ein Einkommensbonus von 10 bis 40 %. Insgesamt gilt grundsätzlich eine Obergrenze von 70 %, bis zu 80 % nur bei niedrigem Haushaltseinkommen. Förderfähig sind beim Einfamilienhaus bis zu 28.000 € Kosten.

Wann muss ich den KfW-Antrag stellen?+

Vor Beginn des Vorhabens. Dafür muss bereits ein Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthält. Ein Vertrag ohne diese Bedingung gilt als förderschädlicher Vorhabenbeginn. Den Antrag stellen Sie im KfW-Kundenportal „Meine KfW“.

Was bedeutet § 14a EnWG für meine Wärmepumpe?+

Wärmepumpen mit mehr als 4,2 kW Anschlussleistung, die seit 2024 in Betrieb gehen, sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der Netzbetreiber darf ihren Strombezug nur bei drohender Netzüberlastung vorübergehend begrenzen, mindestens 4,2 kW bleiben verfügbar. Im Gegenzug sinkt Ihr Netzentgelt – pauschal (Modul 1), über einen um 60 % reduzierten Arbeitspreis mit separatem Zähler (Modul 2) oder zusätzlich zeitvariabel (Modul 3).

Brauche ich für die Wärmepumpe einen neuen Zählerschrank?+

Nicht immer. Für die Steuerung nach § 14a EnWG und gegebenenfalls einen separaten Zähler (Modul 2) muss im Zählerschrank Platz sein. Ältere Zählerschränke erfüllen die aktuellen Anforderungen oft nicht. Wir prüfen das beim Vor-Ort-Termin.

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