München streicht direkte PV-Förderung
Seit dem 18. Dezember 2024 können bei der Landeshauptstadt München keine neuen Anträge auf Förderung von Photovoltaikanlagen mehr gestellt werden.
Ganz eingestellt ist die städtische Solarförderung aber nicht: Über das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) fördert die Stadt weiterhin unter anderem Stecker-Solar-Geräte (0,40 € je Wp bis 800 Wp, höchstens 50 % der Kosten), PV-Beratung und -Planung (60 % des Honorars, bei ein bis zwei Wohneinheiten höchstens 3.000 €) sowie Mieterstrommodelle (200 € je kWp). Der Antrag muss jeweils vor der Beauftragung gestellt werden.
Was bedeutet das für Münchner Hausbesitzer?
Die gute Nachricht: Die wichtigsten Förderinstrumente kommen ohnehin vom Bund – und die gelten weiterhin.
Verfügbare Förderungen 2026
1. 0 % Umsatzsteuer
Für PV-Anlagen und Speicher auf oder an Wohngebäuden gilt nach § 12 Abs. 3 UStG ein Steuersatz von 0 %. Die Voraussetzung gilt als erfüllt, wenn die Anlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 kWp hat.
2. Einkommensteuerbefreiung
Nach § 3 Nr. 72 EStG sind Einnahmen aus PV-Anlagen auf, an oder in Gebäuden steuerfrei, wenn die Anlage laut Marktstammdatenregister bis zu 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit hat und insgesamt höchstens 100 kWp pro Steuerpflichtigem. Ein Gewinn muss dann nicht ermittelt werden.
3. KfW-Kredit 270
Der KfW-Kredit „Erneuerbare Energien – Standard“ (270) finanziert u. a. Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher: bis 150 Mio. € pro Vorhaben, bis zu 100 % der Investitionskosten. Den aktuellen Zinssatz finden Sie auf kfw.de/270.
4. Einspeisevergütung (EEG)
Bei Inbetriebnahme vom 01.08. bis 31.12.2026 beträgt die Einspeisevergütung laut Bundesnetzagentur 7,70 ct/kWh (Teileinspeisung bis 10 kWp). Für neue Anlagen unter 25 kW ab 2027 sieht ein Regierungsentwurf vom 29.07.2026 nur noch eine befristete Zahlung vor – der Entwurf ist noch nicht beschlossen.
Solarpflicht in Bayern
Für neue Wohngebäude mit Bauantrag ab 1. Januar 2025 gilt nach Art. 44a BayBO eine Soll-Vorschrift – eine verbindliche Pflicht ist das nicht.
Für Nichtwohngebäude gilt dagegen eine echte Solarpflicht: bei gewerblichen und industriellen Gebäuden für Bauanträge ab 1. März 2023, bei sonstigen Nichtwohngebäuden ab 1. Juli 2023 sowie bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut ab 1. Januar 2025.
Wirtschaftlichkeit auch ohne Förderung
Ob sich eine Solaranlage auch ohne städtischen Zuschuss rechnet, hängt vor allem von Anlagenpreis, Eigenverbrauch und Ihrem Strompreis ab. Eine erste unverbindliche Schätzung erhalten Sie mit unserem Solar-Rechner.
Unser Tipp
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*Quelle FKG: Landeshauptstadt München, Förderseiten „Förderung von Stecker-Solar-Geräten (Balkonkraftwerken) (FKG)“ und „Förderung von Photovoltaikberatung und Mieterstrom (FKG)“.*
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