Ratgeber

PV-Anlage in München anmelden: Schritt für Schritt (SWM Infrastruktur)

Netzanschlussbegehren, Inbetriebnahme, Zählerwechsel und Marktstammdatenregister: So melden Sie eine PV-Anlage bei SWM Infrastruktur an – mit Fristen und Unterlagen.

Stand: Oktober 2026ca. 7 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Reihenfolge: Netzanschlussbegehren vor der Installation, Einspeisezusage, Montage, Inbetriebnahme durch den Installateur, Abnahme und Zählerwechsel, danach Registrierung im Marktstammdatenregister.
  • In München ist SWM Infrastruktur der Netzbetreiber. Den Antrag zur Inbetriebnahme kann dort ausschließlich ein Installationsunternehmen stellen; einspeisen darf die Anlage erst nach der Abnahme.
  • Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme Pflicht. Ohne sie zahlt SWM Infrastruktur keine Einspeisevergütung aus.
  • Bavaria Solar übernimmt für seine Kunden die Anmeldung beim Netzbetreiber, die Fertigmeldung und die Registrierung im Marktstammdatenregister.

Wer ist Ihr Netzbetreiber?

Angemeldet wird die Anlage beim Betreiber des Stromnetzes, an das Ihr Haus angeschlossen ist – nicht beim Stromlieferanten. In München ist das die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG. Nach eigenen Angaben ist sie auch für die Netzgebiete Moosburg, Aschheim, Feldkirchen, Garching, Kirchheim und Ottobrunn zuständig. Im übrigen Umland sind häufig die Bayernwerk Netz GmbH oder örtliche Stadt- und Gemeindewerke Netzbetreiber. Der Ablauf ist überall ähnlich, Portale und Formulare unterscheiden sich. Die folgenden Schritte beschreiben das Verfahren bei SWM Infrastruktur.

Schritt 1: Netzanschlussbegehren vor der Installation

Bevor die Anlage gebaut wird, prüft der Netzbetreiber, ob sein Netz den Solarstrom aufnehmen kann. SWM Infrastruktur empfiehlt, die Anlage mit allen Unterlagen schon während der Planung anzumelden; im SWM-Ratgeber ist von vier bis acht Wochen vor der Installation die Rede.

Die Anmeldung läuft über das Netzanschlussportal der SWM Infrastruktur, für das eine einmalige Registrierung im Netze-Login nötig ist. Einreichen kann der Anlagenbetreiber oder der Installateur. Typische Unterlagen sind:

  • Datenblatt für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
  • Datenblatt Speichersysteme, wenn ein Speicher geplant ist
  • Anmeldung der erhöhten Vergütung, falls Sie den Strom vollständig einspeisen möchten
  • Prüfbericht Netzrückwirkungen nur bei Eingangsströmen über 75 A, Lageplan nur bei Freiflächenanlagen oder besonderen Lageverhältnissen

Ergebnis ist bei Anlagen bis 30 kW eine Einspeisezusage, bei größeren Anlagen oder nötigen Änderungen am Netzanschluss ein Vertragsangebot.

Welche Fristen gelten für den Netzbetreiber?

Das EEG verpflichtet den Netzbetreiber, nach Eingang des Netzanschlussbegehrens unverzüglich einen Zeitplan für die Bearbeitung zu übermitteln (§ 8 Abs. 5 EEG). Für Anlagen bis 30 kW auf einem Grundstück mit bestehendem Netzanschluss muss er das Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung seit 2025 spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang der erforderlichen Informationen mitteilen (§ 8 Abs. 7 EEG). Teilt er innerhalb dieser Frist nicht mit, dass der bestehende Anschluss technisch noch nicht geeignet ist, darf die Anlage unter Einhaltung der technischen Regeln am bestehenden Netzanschluss angeschlossen werden (§ 8 Abs. 6 EEG). Eine pauschale Bearbeitungsdauer nennt SWM Infrastruktur auf ihren Anmeldeseiten nicht.

Formulare nach VDE-AR-N 4105

Die Vordrucke stammen aus der VDE-AR-N 4105, der technischen Regel für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz. In der Ausgabe 2026-03 stehen sie in Anhang F, zum Beispiel F.1 Antragstellung, F.2 Datenblatt für Erzeugungsanlagen und/oder Speicher, F.3 Einheitenzertifikat und F.9 Inbetriebsetzungsprotokoll. In der Vorgängerausgabe 2018-11 hießen die Vordrucke E.1 bis E.9 – diese Bezeichnungen finden sich noch auf vielen Formularen. In digitalen Netzanschlussportalen werden die Daten über Eingabemasken abgefragt.

Schritt 2: Installation durch einen eingetragenen Fachbetrieb

Arbeiten an der elektrischen Anlage darf außer dem Netzbetreiber nur ein Installationsunternehmen ausführen, das in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist (§ 13 Abs. 2 NAV). Betriebe aus anderen Netzgebieten benötigen bei SWM Infrastruktur einen Gasteintrag. Bei der Installation wird auch geprüft, ob der Zählerschrank den aktuellen Anforderungen genügt – mehr dazu im Ratgeber APZ-Feld im Zählerschrank und auf unserer Seite Zählerschrank.

Schritt 3: Inbetriebnahme und Fertigmeldung

Ist die Anlage technisch betriebsbereit, wird die Inbetriebnahme beantragt – oft „Fertigmeldung“ genannt. Bei SWM Infrastruktur läuft das über das Inbetriebnahmeportal, und zwar ausschließlich durch ein Installationsunternehmen. Benötigt werden die Angebotsnummer aus dem Begleitschreiben zur Einspeisezusage und das vom Installateur ausgefüllte Inbetriebsetzungsprotokoll, bei Anlagen über 30 kW zusätzlich ein Projektschaltbild.

Nach Eingang der vollständigen Unterlagen meldet sich SWM Infrastruktur über das Portal, der Termin wird telefonisch vereinbart. Wichtig: Erst nach der Abnahme durch SWM Infrastruktur darf die Anlage Strom ins Netz einspeisen.

Schritt 4: Zählerwechsel

Für eine PV-Anlage brauchen Sie einen Zähler, der Bezug und Einspeisung getrennt erfasst (Zweirichtungszähler). Bei SWM Infrastruktur sind die Inbetriebnahme und ein gegebenenfalls nötiger Zählertausch für Anlagen bis 30 kW kostenlos. Bei Anlagen mit mehr als 7 kW installierter Leistung sieht das Messstellenbetriebsgesetz ein intelligentes Messsystem mit Steuerungseinrichtung vor (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 MsbG). Ab 100 kW schreibt SWM Infrastruktur eine Lastgangmessung vor.

Schritt 5: Registrierung im Marktstammdatenregister

Jede Anlage muss innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert werden (§ 5 Abs. 5 MaStRV). Ein Stromspeicher wird dort als eigene Einheit eingetragen. Versäumen Sie die Frist, hat das Folgen:

  • Keine Auszahlung: Ohne Registrierung im MaStR zahlt SWM Infrastruktur keine Einspeisevergütung aus.
  • Zahlungen nach § 52 EEG: Fehlt die Registrierung, sind 10 € je Kilowatt installierter Leistung und Kalendermonat an den Netzbetreiber zu zahlen. Wird sie nachgeholt, verringert sich der Betrag rückwirkend auf 2 € je Kilowatt und Monat.
  • Steuerliche Grundlage: Sowohl der Nullsteuersatz als auch die Einkommensteuerbefreiung knüpfen an die Leistung laut Marktstammdatenregister an.

Steuern: Was Sie wissen sollten

  • 0 % Umsatzsteuer beim Kauf: Für PV-Anlagen und Speicher auf oder an Wohngebäuden gilt nach § 12 Abs. 3 UStG ein Steuersatz von 0 %. Die Voraussetzung gilt als erfüllt, wenn die Anlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 kWp hat.
  • Keine Einkommensteuer auf den Ertrag: Einnahmen aus PV-Anlagen bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit (höchstens 100 kWp pro Person) sind nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei.

Für die Auszahlung der Einspeisevergütung fragt SWM Infrastruktur mit einem eigenen Formular ab, wie die Vergütung umsatzsteuerlich zu behandeln ist. Bei Fragen zu Ihrer persönlichen Situation hilft Ihre Steuerberatung.

Zeitplan im Überblick

  • 4 bis 8 Wochen vor der Montage: Anmeldung beim Netzbetreiber (Empfehlung im SWM-Ratgeber)
  • spätestens 1 Monat nach vollständigen Unterlagen: Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung bei Anlagen bis 30 kW (§ 8 Abs. 7 EEG)
  • nach der Montage: Antrag auf Inbetriebnahme, Abnahme und Zählerwechsel
  • bis 1 Monat nach Inbetriebnahme: Registrierung im Marktstammdatenregister

Sonderfall Balkonkraftwerk

Steckersolargeräte mit insgesamt bis zu 2 kW installierter Leistung und bis zu 800 VA Wechselrichterleistung, die im Hausnetz hinter der Entnahmestelle betrieben werden und deren Überschuss unentgeltlich eingespeist wird, dürfen angeschlossen werden, ohne dass der Netzbetreiber zusätzliche Meldungen verlangen kann (§ 8 Abs. 5a EEG). Die Registrierung im Marktstammdatenregister bleibt Pflicht; SWM Infrastruktur verweist dafür auf die Schnellanmeldung im MaStR.

Komplettservice: Was Bavaria Solar für Sie übernimmt

Bei Bavaria Solar müssen Sie sich um die Formalitäten nicht selbst kümmern. Für unsere Kunden übernehmen wir:

  • die Anmeldung beim Netzbetreiber mit allen Datenblättern und Nachweisen,
  • die Fertigmeldung mit Inbetriebsetzungsprotokoll,
  • die Registrierung im Marktstammdatenregister für PV-Anlage und Speicher.

Als eingetragener Elektromeisterbetrieb prüfen wir dabei auch Ihren Zählerschrank und melden Wallbox oder Wärmepumpe gleich mit an, wenn sie Teil des Projekts sind. Mehr zu unseren Leistungen auf Photovoltaik München – oder direkt Kontakt aufnehmen.

Häufige Fragen

Muss ich meine PV-Anlage vor der Installation anmelden?+

Ja. Das Netzanschlussbegehren gehört an den Anfang: Der Netzbetreiber prüft, ob sein Netz den Strom aufnehmen kann, und erteilt bei Anlagen bis 30 kW eine Einspeisezusage. SWM Infrastruktur empfiehlt, die Anlage bereits während der Planung anzumelden.

Wer meldet die PV-Anlage bei SWM Infrastruktur an?+

Das Netzanschlussbegehren kann der Anlagenbetreiber oder der Installateur einreichen. Den Antrag zur Inbetriebnahme kann bei SWM Infrastruktur ausschließlich ein Installationsunternehmen stellen. Bei Bavaria Solar übernehmen wir beides sowie die Registrierung im Marktstammdatenregister.

Wie lange dauert die Anmeldung bei SWM Infrastruktur?+

Eine pauschale Bearbeitungsdauer nennt SWM Infrastruktur nicht. Für Anlagen bis 30 kW auf Grundstücken mit Netzanschluss muss der Netzbetreiber das Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang der vollständigen Informationen mitteilen (§ 8 Abs. 7 EEG). Der SWM-Ratgeber empfiehlt, vier bis acht Wochen vor der Installation anzumelden.

Bis wann muss die Anlage ins Marktstammdatenregister?+

Innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme (§ 5 Abs. 5 MaStRV). Ohne Registrierung zahlt SWM Infrastruktur keine Einspeisevergütung aus, und nach § 52 EEG werden Zahlungen von 10 € je Kilowatt und Monat fällig, die sich nach der Registrierung rückwirkend auf 2 € je Kilowatt und Monat verringern.

Was kostet der Zählerwechsel?+

Bei SWM Infrastruktur sind die Inbetriebnahme und ein gegebenenfalls nötiger Zählertausch für Anlagen bis 30 kW kostenlos. Muss der Zählerschrank angepasst werden, entstehen dafür eigene Kosten.

Muss ich ein Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anmelden?+

Nein, sofern es bis zu 2 kW installierte Leistung und 800 VA Wechselrichterleistung hat und den Überschuss unentgeltlich einspeist (§ 8 Abs. 5a EEG). Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist aber Pflicht.

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