Die Solarpflicht in Bayern 2026
Bayern hat die Regelungen zur Solarpflicht angepasst. Hier erfahren Sie, was das für Ihr Bauprojekt oder Ihre Dachsanierung bedeutet.
Wer ist betroffen?
Neubauten (seit 2023):
- Alle neuen Wohngebäude
- Neue Gewerbebauten
- Neue öffentliche Gebäude
Erweitert ab 2026:
- Grundlegende Dachsanierungen bei Bestandsgebäuden
- Neue Parkplätze ab 35 Stellplätzen
- Gewerbliche Neubauten ohne Ausnahmen
Was muss installiert werden?
Die Mindestanforderung: 30% der geeigneten Dachfläche müssen für Photovoltaik oder Solarthermie genutzt werden.
Bei einem typischen Einfamilienhaus bedeutet das:
- Ca. 30-40 m² Modulfläche
- Entspricht etwa 5-6 kWp Anlagenleistung
- Passt perfekt zu unserem Solarpaket S
Ausnahmen
Die Pflicht entfällt bei:
- Technischer Unmöglichkeit
- Wirtschaftlicher Unzumutbarkeit
- Denkmalgeschützten Gebäuden
Warum die Pflicht auch ohne Zwang sinnvoll ist
Die Mindestanforderung ist kleiner als wirtschaftlich optimal. Wir empfehlen:
- Nutzen Sie die volle geeignete Dachfläche
- Die Mehrkosten amortisieren sich schnell
- Größere Anlagen sind pro kWp günstiger
Fazit
Die Solarpflicht beschleunigt nur, was ohnehin sinnvoll ist. Planen Sie lieber heute freiwillig als später unter Zeitdruck.
Bereit für Ihre eigene Solaranlage?
Lassen Sie sich kostenlos beraten und erfahren Sie, wie viel Sie mit Photovoltaik sparen können.

