Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher

1. Geltungsbereich

1.1     Den Angeboten und Verträgen von Bavaria Solar Energy GmbH über den Verkauf, die Montage und Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen sowie für die Erbringung sämtlicher sonstiger Leistungen von Bavaria Solar Energy GmbH im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen gemäß Ziffer 3.1 gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB liegen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer jeweils gültigen Form zugrunde.

1.2     ,,Kunden‘‘ im Sinne dieser AGB sind Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, d.h. jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden können – Endverbraucher.

2. Angebote, Zustandekommen des Vertrages

2.1     Angebote von Bavaria Solar Energy GmbH sind stets freibleibend. Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit Bestellung durch den Kunden und anschließender Erteilung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch Bavaria Solar Energy GmbH zustande.

2.2     Abweichende, entgegenstehenden oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Bavaria Solar Energy GmbH ausdrücklich zugestimmt haben. Diese Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die Bavaria Solar Energy GmbH in Kenntnis der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos erbringen.

3. Leistungen der Bavaria Solar Energy GmbH

3.1     Für PV-Anlagen und Batteriespeicher gilt: PV-Anlagen montiert die Bavaria Solar Energy GmbH auf dem Dach des Gebäudes des Kunden; Batteriespeicher montiert die Bavaria Solar Energy GmbH in einem vom Kunden zu nennender Raum innerhalb seines Gebäudes (jeweils der Montageort); eventuelle Energiemanagement-Systemkomponente werden im Zählerschrank des Kunden montiert. Im Rahmen der Montage sind Tätigkeiten wie Gerüstbau, Kabelverlegung und Dachfixierungen üblich. Die Montage beinhaltet die Integration des Kaufgegenstandes in die vorhandene Strom-Infrastruktur des Kunden. Die Bavaria Solar Energy GmbH unterstützt den Kunden bei der vom Kunden zuständigen Netzbetreiber vorzunehmende erstmalige Inbetriebnahme.

3.2     Für Ladestationen für Elektrofahrzeuge gilt: Ladestationen liefert die Bavaria Solar Energy GmbH dem Kunden und montieren sie an dem von dem Kunden zu benennender Standort innerhalb seines Gebäudes (Montageort). Im Rahmen der Montage sind Tätigkeiten wie Kabelverlegungen, Erd- und Durchbruchsarbeiten üblich. Die Montage beinhaltet die Integration der Ladestation(en) in die vorhandene Strom-Infrastruktur des Kunden.

3.3     Ist ein Monitoringsystem des jeweiligen Herstellers Bestandteil des Kaufgegenstandes, gehört zum Leistungsumfang der Bavaria Solar Energy GmbH lediglich die Lieferung der Komponenten samt erstinstallierter Software. Hinsichtlich der mitgelieferten Software gelten die Nutzungsbedingungen des Lizenzvertrages mit dem jeweiligen Hersteller. Der Kunde schließt den Lizenzvertrag unmittelbar mit dem Hersteller. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass für die Nutzung des Monitorings oder die Visualisierung der durch das Monitoringsystem aufgezeichnete Daten ggf. eine Registrierung beim Hersteller und das Einverständnis des Kunden mit den Nutzung- und Lizenzbedingungen des Herstellers erforderlich sind.

3.4     Die Bavaria Solar Energy GmbH schuldet nicht die Bereitstellung einer App, eines Portals oder einer Software, mit der der Kaufgegenstand konfiguriert, ausgewertet oder gesteuert werden kann. Sofern der Hersteller eine solche App, ein solches Portal oder eine solche Software bereitstellt, gelten insoweit die Bedingungen des Herstellers.

3.5     Die Bavaria Solar Energy GmbH ist berechtigt, unwesentliche Änderungen am Leistungsumfang, die sich nicht nachteilig auf den Kaufgegenstand auswirken und dem Kunden zumutbar sind, vorzunehmen. Derartige Änderungen sind dem Kunden anzuzeigen. Soweit eine Änderung des Liefer- und Leistungsumfangs der Bavaria Solar Energy GmbH vom Kunden gewünscht wird oder eine nicht nur unwesentliche Änderung sonst auf Grund nicht vorhersehbarer Umstände oder technischer Gegebenheiten erforderlich ist, werden die Parteien einen Nachtrag zu diesem Vertrag schließen. Die Bavaria Solar Energy GmbH werden den Kunden hierzu über die terminlichen und kostenmäßigen Auswirkungen unterrichten und ein Nachtragsangebot unterbreiten. Die Bavaria Solar Energy GmbH sind nicht zur Leistung verpflichtet, solange keine Einigung über das Nachtragsangebot erzielt ist.

3.6     Die Bavaria Solar Energy GmbH ist berechtigt, sich zur Erfüllung der geschuldeten Leistungen Dritter zu bedienen.

4. Vergütung, Abrechnung, Fälligkeit

4.1     Das vom Kunden zu zahlende Entgelt versteht sich brutto inklusiv der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.

4.2     Für Mehraufwendungen im Sinne der Ziffer 3.5 Sätze 3 bis 5 gelten die Vereinbarungen des Nachtragsangebots. Im Übrigen ist die Bavaria Solar Energy GmbH berechtigt, Mehraufwendungen und Zusatzleistungen, die infolge unrichtiger oder unvollständiger vom Kunden zur Verfügung gestellter Informationen oder Elektroinstallationen entstehen, in Rechnung zu stellen. Insoweit gilt § 632 Abs. 2 BGB entsprechend.

4.3     Beauftragt der Kunde einen Elektriker oder einen anderen Dritten mit nicht vom Liefer- und Leistungsumfang der Bavaria Solar Energy GmbH umfassten Leistungen, so begründet dies keinen Anspruch gegen die Bavaria Solar Energy GmbH.

4.4     Dem Kunden steht es frei, bei Dritten – abhängig von deren Förderrichtlinien – einen Anspruch auf Förderung wegen der Errichtung des Kaufgegenstands geltend zu machen. Eine Zusicherung der Bavaria Solar Energy GmbH gegenüber dem Kunden, dass dieser für den Erwerb des Kaufgegenstands eine Förderung erhält, ist damit nicht verbunden.

4.5    Ist eine PV-Anlage Teil des Kaufgegenstands, gilt:

4.5.1 Die Bavaria Solar Energy GmbH sind berechtigt, 70 % der   vereinbarten Vergütung (Gesamtsumme) in Rechnung zu stellen, wenn die PV-Anlage (Wechselrichter, Module und ggfs. Batterie) vollständig geliefert wurde.

4.5.2 Wenn und soweit die vereinbarte Vergütung nicht bereits mit Lieferung der PV-Anlage und der Wechselrichter abgerechnet wurde (siehe Ziffer 4.5.1), erfolgt die Abrechnung, wenn die Anlage vom durch einen Elektriker in Betrieb genommen wurde.

4.6     Rechnungen sind in voller Höhe 14 Tage nach Rechnungstellung zur Zahlung fällig.

 

5. Eigentumsvorbehalt

5.1     Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung im Eigentum der Bavaria Solar Energy GmbH.

5.2     Der Kunde verpflichtet sich, bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung weder durch Verkauf, Verpfändung oder Vermietung noch in sonstiger Weise über den Kaufgegenstand zu verfügen.

5.3     Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde auf das Eigentum der Bavaria Solar Energy GmbH hinzuweisen und die Bavaria Solar Energy GmbH unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, damit diese ihre Eigentumsrechte durchsetzen können. Sofern der Dritte, die den Bavaria Solar Energy GmbH in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Kunde.

5.4     Der Kunde verpflichtet sich, den Kaufgegenstand, solange das Eigentum daran noch nicht auf ihn übergegangen ist, ordnungsgemäß zu behandeln und alles zu unterlassen, was dessen störungsfreien Betrieb beeinträchtigen oder gefährden könnte. Die sonstige an den Kaufgegenstand angeschlossene Versorgungsinfrastruktur des Kunden muss in einem Zustand sein oder gehalten werden, der den allgemeinen Regeln der Technik entspricht. Von etwaigen Beschädigungen des Kaufgegenstands wird der Kunde die Bavaria Solar Energy GmbH in Kenntnis setzen. Für die Folgen unterlassener Benachrichtigung haftet der Kunde der Bavaria Solar Energy GmbH. Die Gefahr der Beschädigung oder des Untergangs des Kaufgegenstands trägt der Kunde.

6. Lieferzeitraum

6.1     Den Liefer- und Montagetermin stimmen die Parteien einvernehmlich ab. Haben die Parteien nicht einvernehmlich abweichendes vereinbart, erfolgt die Lieferung und Montage des Kaufgegenstands ca. innerhalb von vier Wochen nach Vertragsschluss.

6.2     Kann die Bavaria Solar Energy GmbH verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die die Bavaria Solar Energy GmbH nicht zu vertreten haben, nicht einhalten (z.B. bei Nichtverfügbarkeit der Leistung, Streik, höherer Gewalt oder im Fall fủr die Montage des Kaufgegenstands ungünstiger bzw. risikobehafteter Wetterbedingungen), wird der Kunde hierüber unverzüglich informiert und ihm gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitgeteilt. Gleiches gilt im Falle einer nicht von der Bavaria Solar Energy GmbH zu vertretenden Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware infolge der nicht rechtzeitigen oder nicht richtigen Belieferung (inkl. der Lieferung von Mindermengen) durch einen (Vor-)Lieferanten trotz eines von der Bavaria Solar Energy GmbH mit dem (Vor-)Lieferanten geschlossenen Liefervertrags über die bestellte Ware.

6.3     Eine Montage des Kaufgegenstands kann bei ungünstigen bzw. risikobehafteten Wetterbedingungen nicht erfolgen; ein vereinbarter Liefer- und Montagetermin kann in diesem Fall von der Bavaria Solar Energy GmbH kurzfristig bis zum Vortag der Montage abgesagt werden.

6.4     Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die offizielle Inbetriebnahme der PV-Anlage / des Batteriespeichers erst nach Montage (Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft) mit Zählersetzung durch den zuständigen Netzbetreiber erfolgt. Der Termin zur Zählersetzung ist mit dem zuständigen Netzbetreiber zu vereinbaren.

7. Pflichten des Kunden

7.1     Der Kunde sorgt für einen freien Montageort und freie Montageflächen und stellt einen geeigneten Aufstellungsort für den/die Wechselrichter zur Verfügung. Der Montageort für den Batteriespeicher hat frei von Brennstoffen und leicht entzündlichen Materialien und Gasen sowie Materialien mit hoher Brandlast zu sein. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass derartige Materialien und Gase nicht am Aufstellort des Batteriespeichers gelagert werden dürfen. Zur Erfüllung der Vertragspflichten der Bavaria Solar Energy GmbH verschafft der Kunde der Bavaria Solar Energy GmbH und den von ihnen beauftragten Dritten ungehinderten Zugang zum Montageort, zum Aufstellungsort im Sinne des vorstehenden Satzes 1 und sonstigen Einrichtungen sowie technischen Anschlusssystemen des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, der Bavaria Solar Energy GmbH über etwaige Hindernisse, die eine Montage des Kaufgegenstands erschweren oder verhindern können (insbesondere solche, die bei Inaugenscheinnahme des Montageortes nicht unmittelbar erkennbar sind), sowie über etwaige besondere bauliche Anforderungen, die zu beachten sind, zu informieren.

7.2     Der Kunde stellt einen Internetanschluss (Ethernet- Anschlussdose) direkt am Anschluss- und Installationsort des Photovoltaik- und Batteriewechselrichters bauseits zur Verfügung. Sollte auch ein Energiemanagementsystem verbaut werden, stellt der Kunde auch für dieses für die Inbetriebnahme eine funktionsfähige Internetverbindung bereit. Je nach Provider und Tarifauswahl können hierdurch zusätzliche Kosten für den Kunden entstehen.

7.3     Der Kunde verfügt über alle zur Montage des Kaufgegenstands am Montageort erforderlichen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Genehmigungen und Bewilligungen bzw. wird diese rechtzeitig vor beabsichtigter Montage auf eigene Kosten beschaffen. Der Kunde wird – soweit künftig weitere Genehmigungen und Bewilligungen notwendig werden – diese beantragen und auf eigene Kosten einholen.

7.4     Der Kunde stellt sicher, dass alle für den Betrieb des Kaufgegenstands erforderlichen Drittverträge abgeschlossen sind oder werden, insbesondere die Nutzungsrechte am Vertragsort bestehen und die erforderlichen Netzanschlussverträge, Netzanschlusszusagen etc. sichergestellt sind.

7.5     Der Kunde trägt das Bau- und Streikrisiko. Er ist allein dafür verantwortlich, dass der Montageort zur Montage des Kaufgegenstands geeignet ist. Bei Dachflächen prüft der Kunde insbesondere, ob diese die erforderliche Tragfähigkeit aufweisen. Die Bavaria Solar Energy GmbH ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Tragfähigkeit des Montageorts die Ausführung der geschuldeten Leistungen so lange einzustellen, bis der Kunde einen qualifizierten Nachweis über die Tragfähigkeit erbringt oder der Kunde trotz der geäußerten Bedenken die Ausführung der Arbeiten ausdrücklich verlangt. Eine diesbezügliche Haftung übernehmen die Bavaria Solar Energy GmbH nicht.

7.6     Der Kunde prüft und ist allein verantwortlich, dass die vorhandene Versorgungsinfrastruktur (z.B. der vorhandene Zählerschrank) für den Anschluss des Kaufgegenstands geeignet ist. Der Kunde kann sich bzgl. der Prüfung und Anpassung der vorhandenen Versorgungsinfrastruktur an die Bavaria Solar Energy GmbH wenden; insoweit gelten die Bestimmungen gemäß Ziff. 3.6.

7.7     Der Kunde ist allein verantwortlich für das Bestehen einer ausreichenden Blitzschutztechnik.

7.8     Der Kunde ist Betreiber des Kaufgegenstands und allein für die Erfüllung bestehender oder künftiger Anlagenbetreiber pflichten verantwortlich. Ist eine PV-Anlage Teil des Kaufgegenstands, ist der Kunde zudem allein für die Prüfung der für die Einspeisung des mit der PV-Anlage erzeugten Stroms erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen verantwortlich. Prüfung, Wartung und Instandsetzung des Kaufgegenstands obliegt dem Kunden, sofern kein Gewährleistungsfall gemäß Ziffer 10 vorliegt. Die Klärung rechtlicher oder steuerlicher Fragen obliegt allein dem Kunden.

7.9     Für Ladestationen gilt: Der Kunde ist verpflichtet, die Errichtung und/oder den Betrieb der Ladestation bei den zuständigen Stellen anzuzeigen oder soweit erforderlich die hierfür erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Er hat insbesondere den Betrieb der Ladestation bei dem zuständigen Stromnetzbetreiber anzuzeigen oder falls notwendig genehmigen zu lassen und soweit zutreffend den Betrieb öffentlich zugänglicher Ladepunkte bei der Bundesnetzagentur anzuzeigen.

7.10  Der Kunde sorgt für eine sichere und sachgemäße Lagerung des Kaufgegenstands nach Lieferung. Die Gefahr des zufälligen Untergangs nach Lieferung an den Kunden trägt der Kunde.

7.11  Der Kunde darf die PV-Anlage nicht vor Abnahme durch den Netzbetreiber in Betrieb nehmen. Die Abnahme durch den Netzbetreiber erfolgt mit der Zählersetzung durch den Netzbetreiber.

8. Abnahme

8.1     Der Kunde ist verpflichtet, den vertragsgemäß gelieferten und montierten Kaufgegenstand abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel am Kaufgegenstand oder Montagemängel (§ 434 BGB) kann die Abnahme nicht verweigert werden.

8.2     Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde den Kaufgegenstand nicht innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.

8.3    Die Parteien werden ein Abnahmeprotokoll erstellen.

8.4     Im Fall von Montage- und Inbetriebnahmeleistungen durch Bavaria Solar Energy GmbH gilt die Abnahme auch dann als erfolgt, wenn die Anlage in Betrieb genommen wird.

9. Sachmängel

9.1     Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9.2     Zunächst ist der Bavaria Solar Energy GmbH stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche nach Ziffer 10 – Minderung der Vergütung verlangen.

9.3     Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung (insbesondere durch Nichtbeachtung der Herstellerbedienungsanleitung sowie nicht fachgerechter oder unterbliebener Wartung), übermäßiger Beanspruchung, eines ungeeigneten Montageorts, unrichtiger Angaben des Kunden, einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden entstehen oder Schäden, die auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Verfärbungen an Modulen, die deren Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen, begründen keinen Mangel. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese sowie die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit sind Rücktritt und Schadensersatz statt der ganzen Leistung ausgeschlossen.

9.4     Dem Kunden ist bewusst, dass der Ertrag einer PV-Anlage

u.a. abhängig ist von nicht beeinflussbaren Umwelteinflüssen wie z.B. der Sonneneinstrahlung und das Hinzukommen verschattender Elemente. Soweit im Vorfeld des Vertragsschlusses Wirtschaftlichkeitsrechnungen oder Ertragsprognosen vorgenommen wurden, handelt es sich hierbei um unverbindliche Rechenbeispiele auf Grundlage von Erfahrungswerten und den vom Kunden gelieferten Informationen (wie z.B. zur Dachneigung), von denen die tatsächlich erzielten Ergebnisse abweichen können. Wirtschaftlichkeitsrechnungen und Ertragsprognosen stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder Garantie dar. Die Bavaria Solar Energy GmbH stehen insbesondere nicht für einen bestimmten Ertrag der PV-Anlage ein.

9.5     Die Bavaria Solar Energy GmbH übernehmen keine Gewährleistung oder Garantie für einen bestimmten Inbetriebnahme-Termin oder die Höhe der Einspeisevergütung.

9.6     Für Schadensersatzansprüche gilt im Übrigen Ziffer 10 Haftung. Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer 9 geregelten Ansprüche des Kunden gegen die Bavaria Solar Energy GmbH und deren Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. Die Bavaria Solar Energy GmbH haftet insbesondere nicht für etwaige Garantien Dritter; diesbezüglich muss sich der Kunde direkt an den Dritten wenden. Die Bavaria Solar Energy GmbH haftet ferner nicht für etwaige Mängel oder Ansprüche aus dem Lizenz- oder Nutzungsverhältnis des Kunden mit dem Hersteller eines Energiemanagementsystems.

10. Haftung

Die Haftung der Bavaria Solar Energy GmbH sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für Schäden des Kunden gleich welchen Rechtsgrundes ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde oder es sich dabei um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handelt. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen Schaden begrenzt. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

11. Informationen zum Widerrufsrecht

11.1 Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können den Vertrag nach Maßgaben der folgenden Widerrufsbelehrung widerrufen.

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, Ihre Vertragserklärung binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Fall eines Dienstleistungsvertrags beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Bavaria Solar Energy GmbH, Habichtstraße 33, 85716 Unterschleißheim, info@solar-bavaria.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wir Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen.

Wir holen die Waren ab. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa EUR 1000 geschätzt. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

11.2  Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Vertrag kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312c BGB ist, d.h. nicht unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen ist.

12. Verbraucherstreitbeilegung

12.1  Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, kann er zur Beilegung von Streitigkeiten aus diesem Vertrag ein Schlichtungsverfahren bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Internet: www.verbraucher-schlichter.de, E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de, beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde sich an die Bavaria Solar Energy GmbH gewandt hat und keine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.

12.2  Die Internetplattform der Europäischen Kommission zur Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern (sogenannte „OS-Plattform“) ist unter folgendem Link erreichbar: https://ec.europa.eu/consumers/ odr. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zu nutzen.

13. Sonstige Bestimmungen

13.1  Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

13.2  Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für Änderungen des Schriftformerfordernisses selbst.

13.3  Die Parteien werden die einzelnen Bestimmungen dieses Vertrages und alle Informationen, von denen sie in Vorbereitung dieses Vertrages Kenntnis erlangt haben oder während der Durchführung dieses Vertrages Kenntnis erlangen werden, vertraulich behandeln.

13.4 Ausschließlicher örtlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, wenn der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Das gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder wenn der Kunde nach Abschluss dieses Vertrags seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

13.5  Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen dieses Vertrages nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen durch Regelungen ersetzen, die ihnen im Ergebnis möglichst gleichkommende Wirkung haben. Entsprechendes gilt für eine Lücke im Vertrag.


Bavaria Solar Energy GmbH

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An die

Bavaria Solar Energy GmbH

Habichtstraße 33

85716 Unterschleißheim

E-Mail: info@solar-bavaria.de

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir(*) den von mir/uns(*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden  Waren(*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistungen(*):

Bestellt am __________________(*), erhalten am ________________________(*)

Name des/der Verbraucher(s):_______________________________________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s):_____________________________________________________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s), nur bei Mitteilung auf Papier: ___________________________________________

Ort, Datum:__________________________________________

 

* Unzutreffendes bitte streichen.